Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sissikuss OG, Frauengasse 15, 4820 Bad Ischl, im Folgenden kurz Sissikuss genannt.
1. Geltung
1.1. Vertragsgrundlagen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der Auftraggeber mit Sissikuss hinsichtlich der von Sissikuss im Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebers widersprochen.
1.2. Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt gegenüber Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen
2. Vertragsabschluss und -laufzeit
2.1. Angebot durch den Auftraggeber. Die im Online-Shop enthaltenen Produkte bzw. Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens Sissikuss dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber.
Gibt der Auftraggeber über den Online-Shop eine verbindliche Bestellung (Angebot) ab, so sind Unternehmer an diese zwei Wochen, Konsumenten eine Woche ab dessen Zugang bei Sissikuss gebunden.
2.2. Annahme durch Sissikuss. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die schriftliche Annahme des Angebots durch Sissikuss zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Bestellbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Sissikuss z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Sissikuss den Auftrag annimmt.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages, z.B. in Form einer Zugangsbestätigung, stellt noch keine Auftragsannahme dar.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von Sissikuss.
3.2. Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Produktbeschreibung der jeweiligen Artikel. Nicht in die Produktbeschreibung einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Sissikuss leistet ausschließlich gegenüber Konsumenten für öffentliche Äußerungen durch Sissikuss oder durch den Hersteller gewähr, es sei denn, dass Sissikuss diese öffentlichen Äußerungen nicht kannte, nicht kennen musste, oder diese Äußerungen vor Abschlusses des Vertrages berichtigt wurden oder der Vertragsabschluss durch diese Äußerungen nicht beeinflusst wurde.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen.
3.2.1. Der Verkauf und der Versand von alkohlischen Getränken erfolgt ausschließlich an Kunden, die 18 Jahre oder lter sind.
3.3. Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist Sissikuss berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3.4. Verfall. Sofern Selbstabholung vereinbart wurde, hat der Auftraggeber alle bei Sissikuss bestellten Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist Sissikuss berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen sowie die Leistungen bei Verträgen mit Unternehmern nach drei Monaten und bei Verträgen mit Konsumenten nach sechs Monaten zu entsorgen und die Entsorgungskosten zu verrechnen.
3.5. Termine und Fristen. Von Sissikuss angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von Waren sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.6. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Sissikuss unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Sissikuss oder ihren Auftragnehmern – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Sissikuss den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
4. Entgelt
4.1. Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Sissikuss inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. während des Bestellprozesses gesondert angegebenen.
4.2. Zusatzleistungen. Alle Leistungen von Sissikuss, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
4.3. Teilleistungen. Sissikuss ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.
5. Zahlung
5.1. Fälligkeit und Zahlbarkeit. Die Rechnungen von Sissikuss sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit der Bestellung zu bezahlen. Die Übergabe bzw. ein Versand der Waren erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung. Die jeweiligen Zahlungsmöglichkeiten werden dem Auftraggeber während des Bestellprozesses angezeigt.
5.2. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Sissikuss an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart.
Im Falle des Verzuges ist Sissikuss berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch Sissikuss zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Sissikuss bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer Sissikuss erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an Sissikuss ab. Sissikuss ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
5.3. Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Unternehmer sind selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Sissikuss aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Sissikuss schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Unternehmern ist ausgeschlossen.
5.4. Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
5.5. Ratenzahlung. Soweit Sissikuss und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
6. Datenschutz, Geheimhaltung & Abwerbeverbot
6.1. Datenschutz durch Sissikuss. Es gilt die Datenschutzerklärung von Sissikuss.
6.2. Datenschutz durch den Auftraggeber. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Sissikuss bzw. deren betroffene Mitarbeiter durch den Auftraggeber zum Zweck der Vertragsabwicklung erfolgt auf Grundlage des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Vorschriften.
Es besteht keine Verpflichtung zum Abschluss des Vertrages. Das Unterbleiben des Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht vergeben werden kann.
Eine Weiterverarbeitung der Daten durch den Auftraggebern zu anderen Zwecken ist unzulässig.
Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten von Sissikuss, abgesehen von der Weitergabe an zur Vertragsabwicklung notwendige Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., ist nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. mit Einwilligung von Sissikuss zulässig.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Daten von Sissikuss zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge zu speichern.
6.3. Geheimhaltung. Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über Sissikuss, deren Projekte und deren andere Auftraggeber geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
6.4. Abwerbeverbot. Der Auftraggeber darf keine anderen Auftraggeber oder Mitarbeiter von Sissikuss abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
7. Haftung
7.1. Gefahrenübergang. Beim Versand von Waren an Unternehmer geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald Sissikuss die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten Sissikuss mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.
7.2. Rügeverpflichtung des Unternehmers. Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat dieser nach Übergabe die übergebenen Leistungen spätestens binnen 14 Tagen auf allfällige Mängel bzw. Schäden hin schriftlich zu rügen.
Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 14 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Unternehmer ebenfalls binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste.
Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat Sissikuss alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.
Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.
7.3. Garantie. Soweit die von Sissikuss vertriebenen Produkte über eine Herstellergarantie verfügen, ist diese Herstellergarantie direkt bei den Herstellern geltend zu machen.
Im Fall einer Garantiezusage durch Sissikuss beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist.
Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet Sissikuss für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.
7.4. Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern ist das Recht auf Gewährleistung auf 6 Monate und das Recht zum Gewährleistungs-Regress auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt bzw. bei gebrauchten Waren vollständig ausgeschlossen.
Unternehmern steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von Sissikuss zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmern weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.
7.5. Irrtum, Verkürzung über die Hälfte. Gegenüber Unternehmern ist das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.
7.6. Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Sissikuss beruhen.
Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
7.7. Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Sissikuss ist bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
7.8. Nachfrist. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung sind Unternehmer erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn diese Sissikuss schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt haben. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.
7.9. Vertragsrücktritt. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, mittels eingeschriebenen Briefs, zu erklären.
8. Widerrufsrecht von Konsumenten & Online Streitbeilegung
8.1. Widerrufsrecht. Konsumenten haben im Fernabsatz und bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
8.2. Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
• im Falle eines Dienstleistungsvertrags ab dem Vertragsabschluss
• bzw. im Falle eines Vertrages über die Lieferung von Waren ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat;
• bzw. im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Konsument im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat;
• bzw. im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat;
• bzw. im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Konsumenten die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
8.3. Erklärung des Widerrufs. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Konsumenten Sissikuss [Sissikuss OG, Frauengasse 15, 4820 Bad Ischl] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Konsumenten können dafür das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
8.4. Muster-Widerrufs-Formular. (Um den Vertrag zu widerrufen, ist bitte dieses Formular ausfllen und zurückzusenden.)
—
An
Sissikuss OG
Frauengasse 15
4820 Bad Ischl
Austria
—
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
—
Bestellt am (*)
Erhalten am (*)
—
Name des/der Verbraucher(s)
—
Anschrift des/der Verbraucher(s)
—
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
—
Datum
—
(*) Unzutreffendes streichen.
8.5. Folgen des Widerrufs. Wenn Konsumenten einen Vertrag widerrufen, hat Sissikuss alle Zahlungen, die Sissikuss vom Konsumenten erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Konsument eine andere Art der Lieferung als die von Sissikuss angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Sissikuss eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Sissikuss dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Konsumenten wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Konsumenten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Konsument Sissikuss über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an Sissikuss zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Konsument die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
Sissikuss kann die Rückzahlung verweigern, bis Sissikuss die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Konsument den Nachweis erbracht hat, dass der Konsument die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Konsument trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Der Konsument muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
8.6. Ausschluss des Widerrufsrechts. Der Konsument hat unter anderem kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen, einen Betrag von 50 EUR übersteigenden Verträgen über:
a. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
b. Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
c. Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
d. Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
e. Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
f. Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
g. die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn Sissikuss – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat, sowie
h. Dienstleistungen, wenn Sissikuss – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Konsumenten sowie einer Bestätigung des Konsumenten über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
i. dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Konsument Sissikuss ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt Sissikuss bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Konsument nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert Sissikuss Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Konsumenten hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu,
j. Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
8.7. Online Streitbeilegungsplattform. Zur Schlichtung von Streitigkeiten hat die EU eine „Online Streitbeilegungsplattform“ (ec.europa.eu/odr) errichtet. Sissikuss entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall. Bei Fragen zur Streitschlichtung steht Sissikuss unter shop@sisikuss.at zur Verfügung.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Sissikuss ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
9.2. Zwingendes Verbraucherrecht. Bei Geschäften mit einem Konsumenten sind zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Heimatlandes des Konsumenten anzuwenden, wenn Sissikuss seine berufliche und gewerbliche Tätigkeit auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet hat.
9.3. Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Sissikuss und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Salzburg vereinbart. Sissikuss ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Sissikuss und des Unternehmers berechtigt.
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